Deutscher Bundestag
, Anfrage und Antwort, 02.09.1999 und 23.09.1999
Drucksache 14/1574
Informationspolitik der Bundesregierung zum Todesfall von Aamir Ageeb
(Rückführung in den Sudan)
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der PDS-Fraktion (02.09.1999)
Der Sudanese Aamir Ageeb starb während einer Rückführung in den Sudan am 28.
Mai 1999 durch gewaltsame äußere Einwirkung durch BGS-Beamte.
Nach seinem Tod gab es eine Fülle von Presseberichten über die vermeintliche
strafrechtliche Vorgeschichte von Ageeb in der Bundesrepublik, in denen
stets 'interne Sicherheitskreise' als Informationsquellen benannt wurden,
mit z.T. auch deutlich widersprüchlichen Angaben, die einer Nachprüfung
bedürfen.
Die Bundesregierung gab in ihrem Bericht an den Innenausschuß des Deutschen
Bundestages zum Fall zur Kenntnis, daß Ageeb sowohl mehrmals rechtskräftig
wegen Nötigung verurteilt worden sei, wegen versuchter Störung öffentlicher
Betriebe, als auch Verfahren wegen sexueller Beleidigung und Vergewaltigung
eingestellt worden seien, da Aamir Ageeb nicht auffindbar gewesen sei.
Abweichend von diesen amtlichen Angaben meldete z.B. die Nachrichtenagentur
AP am 29.05.99 unter Berufung auf Sicherheitskreise, Ageeb sei wegen
Diebstahl und gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Die 'taz' vom
31.05.99 meldete unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Landshut, Ageeb
sei im Regierungsbezirk Karlsruhe polizeilich bekannt und wegen
gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl gesucht worden. Laut
'Süddeutsche Zeitung' vom 7. Juni 1999 hat ein BGS-Beamter namens 'Müller'
der Zeitung gegenüber erklärt, Ageeb sei seinen Kollegen als gewaltbereit
und wegen schwerer Körperverletzung und Diebstahl verurteilt angekündigt
worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
-
Haben Sicherheitsorgane (BGS, Polizei) und/oder das Bundesinnenministerium der
Presse gegenüber Auskünfte erteilt darüber, ob Aamir Ageeb in der
Bundesrepublik in strafrechtlich relevanter Hinsicht auffällig geworden sei?
Wenn ja, welche Informationen wurden wann durch wen an welche Pressevertreter
gegeben?
-
Waren diese Organe offiziell berechtigt, der Presse gegenüber Angaben über
strafrechtliche Ermittlungen gegen Aamir Ageeb oder über gerichtliche
Verurteilungen zu geben? Wenn ja, inwieweit dienten diese Informationen zur
Aufklärung des Todesfalls von Aamir Ageeb?
-
Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung aus der Tatsache, daß in der
Presseberichterstattung zum Todesfall von Aamir Ageeb wiederholt unter Berufung auf
angebliche Informationen aus Sicherheitskreisen Behauptungen auftauchen, die nicht
identisch sind mit den offiziellen Angaben der Bundesregierung? Hat die
Bundesregierung irgendwelche Ermittlungen wegen möglicher Falschbehauptungen durch
Beamte der Sicherheitsorgane eingeleitet?
-
Wann und wo wurden die im Bericht der Bundesregierung an den lnnenausschuß genannten
Ermittlungsverfahren eröffnet, auf Grund welcher Strafanzeige, wann und wo wurde er von
welchem Gericht zu welcher Strafe verurteilt bzw. welche Verfahren gegen ihn wurden wo
mit welcher Begründung eingestellt?
-
Lag zum Zeitpunkt der Verhaftung von Aamir Ageeb ein polizeilicher Suchbefehl gegen ihn
vor? Wenn ja, wo wurde dieser wegen welcher Vergehen bzw. Vorwürfe gegen ihn ausgestellt?
Wenn nein, warum wurde Herr Ageeb verhaftet?
-
Trifft es zu, daß Aamir Ageeb am 9.4.99 von sich aus die Polizei aufgesucht hatte, um einen
Diebstahl zu melden?
-
Wurde nach der Verhaftung von Aamir Ageeb ein Meldeabgleich mit den Behörden in
Schleswig-Holstein (Wedel) vorgenommen, wo Aamir Ageeb am 1.4.98 seinen Wohnsitz angemeldet
hatte? Wenn ja, was war das Ergebnis dieses Abgleichs? Wenn nein, warum nicht?
-
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über eine polizeiliche und ausländerrechtliche Überprüfung von
Aamir Ageeb in Wedel im Jahr 1999? Wenn ja, wann genau fand diese Überprüfung statt und mit welchem
Ergebnis?
-
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Aamir Ageeb eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis hatte? Wenn ja,
für welchen Zeitraum waren diese datiert?
-
Ist der Bundesregierung bekannt, ob beim Landgericht Itzehoe gegen Aamir Ageeb Verfahren anhängig waren?
Wenn ja, aufgrund welcher Vergehen? in welchem Zeitraum wurden diese Verfahren bearbeitet und wie endeten
Sie? (Bei Verurteilung bitte Strafmaß angeben, bei Einstellung bitte Begründung angeben)
Berlin, den 2. September 1999
Ulla Jelpke
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Antwort
Bundesministerium des Inneren durch Fritz Rudolf Körper (23.09.1999)
Vorbemerkung:
Die Durchführung von Strafverfahren obliegt den Ländern in eigener
Zuständigkeit einschließlich entsprechender Verlautbarungen.
Die dem lnnenausschuß des Deutschen Bundestages mitgeteilten Angaben zum
strafrechtlichen Verhalten des A. beruhen - ebenso wie zu seinem
ausländerrechtlichen Hintergrund - auf Informationen der Länder.
Verlautbarungen von dritter Seite liegen nicht im Verantwortungsbereich der
Bundesregierung.
Zu 1.
Anfragen der Presse und entsprechende Antworten der Sicherheitsbehörden werden
grundsätzlich nicht dokumentiert, so daß der Bundesregierung hierzu keine
Erkenntnisse vorliegen. Die schriftlichen Pressemitteilungen des
Bundesministerium des Innern (vom 05.,11. und 25. Juni 1999) enthalten keine
Angaben zur Person des A. in strafrechtlicher Hinsicht. Im übrigen wird auf die
Vorbemerkung verwiesen.
Zu 2.
Siehe Antwort zu Frage 1 und Vorbemerkung.
Zu 3.
Siehe Antwort zu Frage 1 und Vorbemerkung.
Zu 4.
Die Bundesregierung verweist hierzu auf die Ausführungen in dem Bericht des
Bundesministerium des Innern an den lnnenausschuß des Deutschen Bundestages und
die Vorbemerkungen
Zu 5.
Siehe Vorbemerkung.
Zu 6.
Siehe Vorbemerkung.
Zu 7.
Siehe Vorbemerkung.
Zu 8.
Siehe Vorbemerkung.
Zu 9.
Der Bundesregierung ist bekannt, daß Herr A. vorübergehend über einen
Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland verfügte. Im übrigen vgl.
Bericht des Bundesministerium des Innern an den Innenausschuß des Deutschen
Bundestages und Vorbemerkungen.
Zu 10.
Vgl. Antwort zu Frage 4 und Vorbemerkung