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Informationspolitik der Bundesregierung zum Todesfall von Aamir Ageeb


LH 588 - Hörbildpräsentation
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt ein
Diskussionsveranstaltung "Abu Ghraib lässt grüßen"
Empfehlungen des UN-Anti-Folter-Auschusses an die Bundesregierung in Berlin diskutiert
Neuer Prozess gegen BGS-Beamte nach Tod von Ageeb
PRO ASYL erstattet Strafanzeige gegen vier BGS-Beamte
Aktionsbündnis erstattet Anzeige gegen Kapitän
„Fahrlässige Tötung durch Unterlassen“
Die Fesselung von Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung
ai: Prozessbeginn im Fall Aamir Ageeb
Tod bei Abschiebung
BGS-Beamte im Fall Aamir Ageeb wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Prozess gegen BGS-Beamte beginnt am 02.02.2004
Kampagne gegen Abschiebungen Abschiebehaft und Abschiebelager
Dritter Todestag des bei einer Abschiebung ums Leben gekommenen Sudanesen Aamir Ageeb
Fesselungen bei Abschiebungen
Untersuchungsbericht der Staatsanwaltschaft Frankfurt zu Aamir Ageebs Tod
Neue Erkenntnisse zum Abschiebetod des Aamir Ageeb
Informationspolitik der Bundesregierung zum Todesfall von Aamir Ageeb
Abschiebepraxis bei Suizidgefahr
Trug das Land Baden-Württemberg Mitverantwortung am Tod des abgeschobenen Sudanesen?
Rückführungen werden wieder aufgenommen
Bundesinnenministerium: Bericht über den Tod von Aamir Ageeb
Schily: Erlaß bleibt vorerst bestehen
Abschiebestop für Aufklärung nicht nötig
Menschenrechte beginnen zu Hause!
Stellungnahme zum Gerichtsmedizinischen Gutachten
Rechtsmedizinisches Institut Uni München: Obduktionsbericht
ai: Jahresbericht Deutschland 2003
ai: Jahresbericht Deutschland 2002
ai: Jahresbericht Deutschland 2001
ai: Jahresbericht Deutschland 2000
ai: Jahresbericht Deutschland 1999
ai: Jahresbericht Sudan 2002
ai: Jahresbericht Sudan 2001
ai: ai: Jahresbericht Sudan 2000
ai: Jahresbericht Sudan 1999
Der Fall Aamir Ageeb
Ärzte als Abschiebehelfer?
Sudanese bei Abschiebung umgekommen
Death of Sudanese Asylum-seeker
Concerns in Europe - Germany
Zur ewigen Ruhe gefesselt
Tod des Sudanesen Aamir Ageeb
Hilfsmittel zur Durchführung von Abschiebungen unter Zwang
Online-Demonstration
Vereinigung Cockpit: Abschiebungen
Redebeitrag im Namen der Studentlnnenschaft der KSFH München zum 1. Todestag
Gedenken an Aamir Ageeb am 28.5.2000 in München
Rede zur Gedenkveranstaltung am 28.5.2000 in München
Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
DeportationClass Stop!
Staub-Bernasconi: Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Interreligiöse Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Rückführungen auf dem Luftweg
Zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Erklärung des Fachbereichsrats zum Tod von Aamir Ageeb
Abschiebung: Klare Verantwortung herstellen
Rede bei der Demonstration in Hamburg
Wir trauern um Aamir Ageeb!!!
Wir trauern um Aamir Mohamed Ageeb!
Der Abschiebetod von Aamir Ageeb hätte vermieden werden können
Resolution der StudentInnen der KSFH München

Deutscher Bundestag , Anfrage und Antwort, 02.09.1999 und 23.09.1999

Drucksache 14/1574

Informationspolitik der Bundesregierung zum Todesfall von Aamir Ageeb
(Rückführung in den Sudan)

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der PDS-Fraktion (02.09.1999)

Der Sudanese Aamir Ageeb starb während einer Rückführung in den Sudan am 28. Mai 1999 durch gewaltsame äußere Einwirkung durch BGS-Beamte.

Nach seinem Tod gab es eine Fülle von Presseberichten über die vermeintliche strafrechtliche Vorgeschichte von Ageeb in der Bundesrepublik, in denen stets 'interne Sicherheitskreise' als Informationsquellen benannt wurden, mit z.T. auch deutlich widersprüchlichen Angaben, die einer Nachprüfung bedürfen.

Die Bundesregierung gab in ihrem Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages zum Fall zur Kenntnis, daß Ageeb sowohl mehrmals rechtskräftig wegen Nötigung verurteilt worden sei, wegen versuchter Störung öffentlicher Betriebe, als auch Verfahren wegen sexueller Beleidigung und Vergewaltigung eingestellt worden seien, da Aamir Ageeb nicht auffindbar gewesen sei.

Abweichend von diesen amtlichen Angaben meldete z.B. die Nachrichtenagentur AP am 29.05.99 unter Berufung auf Sicherheitskreise, Ageeb sei wegen Diebstahl und gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Die 'taz' vom 31.05.99 meldete unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Landshut, Ageeb sei im Regierungsbezirk Karlsruhe polizeilich bekannt und wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl gesucht worden. Laut 'Süddeutsche Zeitung' vom 7. Juni 1999 hat ein BGS-Beamter namens 'Müller' der Zeitung gegenüber erklärt, Ageeb sei seinen Kollegen als gewaltbereit und wegen schwerer Körperverletzung und Diebstahl verurteilt angekündigt worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Haben Sicherheitsorgane (BGS, Polizei) und/oder das Bundesinnenministerium der Presse gegenüber Auskünfte erteilt darüber, ob Aamir Ageeb in der Bundesrepublik in strafrechtlich relevanter Hinsicht auffällig geworden sei? Wenn ja, welche Informationen wurden wann durch wen an welche Pressevertreter gegeben?
  2. Waren diese Organe offiziell berechtigt, der Presse gegenüber Angaben über strafrechtliche Ermittlungen gegen Aamir Ageeb oder über gerichtliche Verurteilungen zu geben? Wenn ja, inwieweit dienten diese Informationen zur Aufklärung des Todesfalls von Aamir Ageeb?
  3. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung aus der Tatsache, daß in der Presseberichterstattung zum Todesfall von Aamir Ageeb wiederholt unter Berufung auf angebliche Informationen aus Sicherheitskreisen Behauptungen auftauchen, die nicht identisch sind mit den offiziellen Angaben der Bundesregierung? Hat die Bundesregierung irgendwelche Ermittlungen wegen möglicher Falschbehauptungen durch Beamte der Sicherheitsorgane eingeleitet?
  4. Wann und wo wurden die im Bericht der Bundesregierung an den lnnenausschuß genannten Ermittlungsverfahren eröffnet, auf Grund welcher Strafanzeige, wann und wo wurde er von welchem Gericht zu welcher Strafe verurteilt bzw. welche Verfahren gegen ihn wurden wo mit welcher Begründung eingestellt?
  5. Lag zum Zeitpunkt der Verhaftung von Aamir Ageeb ein polizeilicher Suchbefehl gegen ihn vor? Wenn ja, wo wurde dieser wegen welcher Vergehen bzw. Vorwürfe gegen ihn ausgestellt? Wenn nein, warum wurde Herr Ageeb verhaftet?
  6. Trifft es zu, daß Aamir Ageeb am 9.4.99 von sich aus die Polizei aufgesucht hatte, um einen Diebstahl zu melden?
  7. Wurde nach der Verhaftung von Aamir Ageeb ein Meldeabgleich mit den Behörden in Schleswig-Holstein (Wedel) vorgenommen, wo Aamir Ageeb am 1.4.98 seinen Wohnsitz angemeldet hatte? Wenn ja, was war das Ergebnis dieses Abgleichs? Wenn nein, warum nicht?
  8. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über eine polizeiliche und ausländerrechtliche Überprüfung von Aamir Ageeb in Wedel im Jahr 1999? Wenn ja, wann genau fand diese Überprüfung statt und mit welchem Ergebnis?
  9. Ist der Bundesregierung bekannt, daß Aamir Ageeb eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis hatte? Wenn ja, für welchen Zeitraum waren diese datiert?
  10. Ist der Bundesregierung bekannt, ob beim Landgericht Itzehoe gegen Aamir Ageeb Verfahren anhängig waren? Wenn ja, aufgrund welcher Vergehen? in welchem Zeitraum wurden diese Verfahren bearbeitet und wie endeten Sie? (Bei Verurteilung bitte Strafmaß angeben, bei Einstellung bitte Begründung angeben)

Berlin, den 2. September 1999

Ulla Jelpke
Dr. Gregor Gysi und Fraktion


Antwort
Bundesministerium des Inneren durch Fritz Rudolf Körper (23.09.1999)

Vorbemerkung:

Die Durchführung von Strafverfahren obliegt den Ländern in eigener Zuständigkeit einschließlich entsprechender Verlautbarungen.
Die dem lnnenausschuß des Deutschen Bundestages mitgeteilten Angaben zum strafrechtlichen Verhalten des A. beruhen - ebenso wie zu seinem ausländerrechtlichen Hintergrund - auf Informationen der Länder.
Verlautbarungen von dritter Seite liegen nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung.

Zu 1.
Anfragen der Presse und entsprechende Antworten der Sicherheitsbehörden werden grundsätzlich nicht dokumentiert, so daß der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vorliegen. Die schriftlichen Pressemitteilungen des Bundesministerium des Innern (vom 05.,11. und 25. Juni 1999) enthalten keine Angaben zur Person des A. in strafrechtlicher Hinsicht. Im übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 2.
Siehe Antwort zu Frage 1 und Vorbemerkung.

Zu 3.
Siehe Antwort zu Frage 1 und Vorbemerkung.

Zu 4.
Die Bundesregierung verweist hierzu auf die Ausführungen in dem Bericht des Bundesministerium des Innern an den lnnenausschuß des Deutschen Bundestages und die Vorbemerkungen

Zu 5.
Siehe Vorbemerkung.

Zu 6.
Siehe Vorbemerkung.

Zu 7.
Siehe Vorbemerkung.

Zu 8.
Siehe Vorbemerkung.

Zu 9.
Der Bundesregierung ist bekannt, daß Herr A. vorübergehend über einen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland verfügte. Im übrigen vgl. Bericht des Bundesministerium des Innern an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages und Vorbemerkungen.

Zu 10.
Vgl. Antwort zu Frage 4 und Vorbemerkung